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Hotel/***Pension Haus Sonnenschein
Markus Rüpp
Hermann-Löns-Weg 22
59556 Lippstadt
Telefon: 02941 - 948910
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Rücktritt
Diese folgenden Bestimmungen gelten nur ab einer Buchungsdauer von 3 Tagen bei Direktbuchung über unser Haus Sonnenschein und/oder bei Buchungen mit HP bzw. VP. Bei Buchungen über andere Buchungsportale (z.B. booking.com) gelten jeweils die dort angegebenen Bedingungen.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, herausgegeben von
der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen
Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer
bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen
nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf
welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des
Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der
vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen
Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten
Aufwendungen.
Die Aufwendungen betragen nach Erfahrungssätzen bei
Übernachtung/Frühstück 20 %, bei Übernachtung/Halbpension
30 %, bei Übernachtung/Vollpension 40 % des vereinbarten
Gesamtpreises. Vermieter von Ferienwohnungen können
bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
durch den Gast mindestens 80 % des vereinbarten Preises
verlangen, weil ihre ersparten Aufwendungen in der Regel
weniger als 20 % des vereinbarten Preises ausmachen.
5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in
Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig
zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast
für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten
Betrag zu bezahlen.
6. Ist es dem Gastgeber möglich, die nicht in Anspruch genommene
Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die
Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig
erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort..
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