Impressum/Rücktritt

Verantwortlich für den Inhalt dieser Webpräsenz ist:

***Pension/Hotel Haus Sonnenschein

Markus Rüpp

Hermann-Löns-Weg 22

59556 Lippstadt

Telefon: 02941 - 948910

E-Mail: info@haussonnenschein.net

USt.-Id.-Nr.: DE 125726829

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Rücktritt

Diese folgenden Bestimmungen gelten nur ab einer Buchungsdauer von 3 Tagen bei Direktbuchung über unser Haus Sonnenschein und/oder bei Buchungen mit HP bzw. VP. Bei Buchungen über andere Buchungsportale (z.B. booking.com) gelten jeweils die dort angegebenen Bedingungen.

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, herausgegeben von

der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen

Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer

bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen

nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die

Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf

welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des

Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der

vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen

Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten

Aufwendungen.

Die Aufwendungen betragen nach Erfahrungssätzen bei

Übernachtung/Frühstück 20 %, bei Übernachtung/Halbpension

30 %, bei Übernachtung/Vollpension 40 % des vereinbarten

Gesamtpreises. Vermieter von Ferienwohnungen können

bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen

durch den Gast mindestens 80 % des vereinbarten Preises

verlangen, weil ihre ersparten Aufwendungen in der Regel

weniger als 20 % des vereinbarten Preises ausmachen.

5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in

Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig

zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast

für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten

Betrag zu bezahlen.

6. Ist es dem Gastgeber möglich, die nicht in Anspruch genommene

Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die

Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig

erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort..

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